DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung
Seit Juni 2021 gibt es neue Anforderungen an die Qualifikation von Immobilienwertgutachern im Bewertungsgesetz.
Bisher waren im § 198 BewG keine besonderen Anforderungen an die formale Qualifikation des Gutachters, der ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren Vehrkehrswerts erstellt hat geregelt. Dies hat sich nun zum 06/2021 geändert. Gutachten für diesen Fall dürfen seit dem nur noch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Gutachterausschüsse und Sachverständige, die durch eine gemäß DIN EN ISO / IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert sind ausführen.
Frau Fürst ist bei der European Certification EUCert CYF in Wales unter Personell Certification No. 1-17-1013 zertifiziert und ist somit befugt, diese Verkehrswertermittlungen für Sie zu erstellen.